Sachkundeprüfungen (Hundeführerschein) nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) § 3

Der Hundeführerschein / Sachkundenachweis in Niedersachsen

Seit dem 01. Juli 2013 sind Hundehalter verpflichtet Ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieses regelt der § 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG). Dieser Nachweis der Sachkunde ist in eine "theoretische und praktische Prüfung" aufgeteilt.

Der Sachkundenachweis setzt sich aus zwei Prüfungen zusammen

Die "theoretische Prüfung" ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen und umfasst 35 Multiple-Choice-Fragen, aufgeteilt in 6 Themenschwerpunkte:

  • Erziehung und Ausbildung
  • Angst und Aggression
  • Haltung und Pflege
  • Zucht, Fortpflanzung und Rassen
  • Kommunikation
  • Recht

Die "praktische Prüfung" ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen und kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung erfolgen. Sie dauert 60 Minuten und ist zweigeteilt. Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Die praktische Prüfung findet an zwei unterschiedlichen Orten (Freilaufgebiet und im innerstädtischen Bereich) statt. Weitere Informationen haben wir dazu auf unserer Webseite niedergeschrieben (hier ist der Link). Dort findet Ihr Beispielfragen, eine Buchempfehlung zum Lernen und alles, was für die praktische Prüfung wichtig ist. Die theoretische als auch die praktische Prüfung kosten jeweils 60,00 € und Termine vereinbaren wir dazu ganz individuell. Anmelden könnt ihr euch über unser Anmeldeformular (hier ist der Link).